Die Antwort ist recht einfach: JA, wenn man den Verkehr hierdurch nicht beeinträchtigt.
Dies kann auf der Straße leicht passieren, da dort ja Autos fahren und diese könnten durch Straßenmalerei verwirrt werden.
Auf den Gehwegen könnte das nur passieren, wenn man während des Malens Menschen behindert. Also kaum.
Fazit: Malt auf den Gehwegen, dann kann keine Verkehrsbehinderung vorliegen.
Und dass man nur Kreide benutzt die wasserlöslich ist und bei Regen wieder weggewaschen wird, ist wohl logisch, oder? Sonst wäre es ja Sachbeschädigung und das ist ja nicht Sinn der Aktion #Osterflashmob